Der Bundestag hat einen neuen THC- Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr beschlossen. Künftig droht ein Bußgeld und Führerscheinverlust, wenn 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum überschritten werden. Diesen Wert hatte zuvor eine Expertenkommission empfohlen. Der neue Grenzwert ist vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol. Verboten ist der sogenannte Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig verboten. .