Die internationale Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit der sogenannten Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung ist teilweise verfassungswidrig. Grundsätzlich sei die Überwachung zulässig, teilte das Gericht mit. Allerdings sei der Schutz der Privatsphäre insbesondere ausländischer Menschen bislang unzureichend. Unter anderem regten die Richter mehr Kontrollen an. Eine Neuregelung muss bis Ende 2026 fertig sein. .