Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geeinigt. Das teilte Bildungsministerin Stark-Watzinger mit. Ein Kernpunkt ist demnach, dass die maximale Befristung für Arbeitsverträge nach der Promotion im Vergleich zur nun geltenden Rechtslage von sechs auf vier Jahre gesenkt wird. Um die Zeitverträge im Wissenschaftsbetrieb insbesondere an Hochschulen wird seit Jahren gerungen. Das Bundeskabinett will die Einigung nun bald verabschieden, hieß es. .