Der Bundestag berät heute über ein härteres Vorgehen gegen Abtreibungsgegner. So sollen Menschen, die Schwangere etwa vor Beratungsstellen und Praxen belästigen, künftig Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro drohen. Bislang war diese sogenannte Gehsteigbelästigung nicht als Ordnungswidrigkeit erfasst. Künftig soll es untersagt sein, das Betreten und Verlassen der Einrichtungen absichtlich zu erschweren, eine Schwangere erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen zu konfrontieren. .