Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Alterspräsident Treutler im Landtag einen Antrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss. Der AfD-Abgeordnete Treutler hatte bei der Landtagssitzung am Donnerstag mehrfach die Abstimmung über einen Antrag von CDU und BSW verweigert. Diese zielte darauf ab, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion. .