Wer den öffentlichen Personenverkehr in Hessen nutzt, darf keine Waffen und Messer bei sich haben. Eine entsprechende Verordnung sei bereits in Kraft getreten, teilte der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) mit. Unter das Verbot fallen insbesondere Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und Elektroschockgeräte sowie Messer aller Art. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zu den in öffentlichen Verkehrsmitteln verbotenen Messern gehören auch Taschenmesser. .