Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Verhandlung über zwangsweise medizinische Behandlung begonnen. Dabei geht es um Patienten, die nicht alleine entscheiden können und einen rechtlichen Betreuer haben. Konkret geht es um die Vorschrift, wonach Zwangsbehandlungen immer in einer Klinik durchgeführt werden müssen. Gegen die Zwangsverlegung in eine Klinik hatte eine an Schizophrenie erkrankte Frau geklagt. Ihr Betreuer argumentiert, die Klinikeinweisung würde sie traumatisieren. .