Vor dem Ulmer Landgericht hat die Verhandlung zwischen dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seinen drei erwachsenen Adoptivkindern begonnen. Diese fordern ihren Pflichtteil des Millionenerbes und klagen deswegen gegen Müller und dessen Ehefrau. Der 91-jährige Müller erschien nicht zur Verhandlung, seine Frau dagegen schon. Auch die drei Adoptierten waren anwesend. Im Zusammenhang mit der Adoption hatten sie einem Pflichtteilverzicht zugestimmt. Nach Angaben ihres Anwalts sie dieser aber "sittenwidrig und formnichtig". .