Im Streit um Inkassogebühren haben die Verbraucherzentralen eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der BGH erklärte es für zulässig, dass eine Firma ein Schwesterunternehmen beauftragt, um offene Rechnungen einzutreiben und die Kosten dafür auf den Schuldner umlegt. Für den Schuldner entstünden keine höheren Kosten, als wenn ein konzernfremdes Inkassounternehmen beauftragt würde, sagte der Vorsitzende Richter. In dem Fall ging es um eine Musterklage gegen eine Tochter des Otto- Konzerns. (Az.VIII ZR 138/23) .