Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab. Das Urteil gilt als Sieg für den Energiekonzern. Noch 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell dazu verpflichtet, bis 2030 seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu senken. .