Im Streit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD verkündet das nordrhein- westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster heute ein Urteil. In der Berufungsverhandlung geht es darum, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei sowie deren Jugendorganisation zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln dies bestätigt. Die AfD-Anwälte haben bereits vor dem Urteil angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. .