Die Bundesregierung muss bei ihrem sogenannten Nationalen Luftreinhalteprogramm (NLRP) nachbessern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab damit teilweise einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Mit dem Programm will Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen. Die dafür vorgesehenen Maßnahmen reichen aus Sicht des Gerichts aber nicht aus. Gegen das Urteil kann noch Revision eingereicht werden. .