Das Landgericht Stuttgart hat eine Millionenklage der Woolworth- und Tedi- Muttergesellschaft abgewiesen. Die Firma B.H. Holding forderte über 32 Millionen Euro Schadenersatz für auferlegte Ladenschließungen während der Corona-Pandemie 2020 und 2021. Die Corona-Verordnungen seien rechtmäßig gewesen, entschied der Richter. Auch der Vorwurf der Ungleichbehandlung fand kein Gehör. Die Öffnung von Supermärkten und Drogerien sei durch das Gemeinwohl gedeckt. Die Klägerin hatte sich auf das Gleichheitsgebot berufen. .