Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht. Damit wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen FDP- Bundestagsabgeordneten zurück. Der Zuschlag war 1995 unbefristet eingeführt worden, um u.a. die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdienende und Unternehmen. (Az. 2 BvR 1505/20). Die Einnahmen, die ausschließlich dem Bund zukommen, betrugen zuletzt gut 12,6 Milliarden Euro im Jahr. .