Der Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters darf weiter erscheinen. Das entschied das Landgericht Hamburg. Er spielt in der Berliner Kunstszene; der Galerist Johann König sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Zwar geht das Gericht davon aus, dass König und seine Frau dank der Übereinstimmungen zwischen ihnen und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe zumindest für einen Teil der Leser erkennbar seien. Für die Annahme einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts reiche das aber nicht aus. Die Abwägung falle zugunsten der Kunstfreiheit aus. .