Der alte Bundestag stimmt heute über die von Union und SPD geplante Reform der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für die Infrastruktur ab. Die Reform der Schuldenbremse erfordert eine Grundgesetzänderung. Auch das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen soll in die Verfassung geschrieben werden. Zudem soll die Schuldenregel für die Bundesländer gelockert werden. Für die Grundgesetzänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich. .