Mehrarbeit von Beamten im Saarland soll innerhalb eines Jahres durch Freizeit ausgeglichen werden. Danach wandelt sich der Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun entschied. (Az. 2 C 2.23) Es ging um die Klage eines Polizisten, der 2015 und 2016 Mehrarbeit geleistet hatte. Im September 2016 hatte er einen Dienstunfall, 2018 wurde er wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Da beantragte er die Abgeltung von 205 Stunden Mehrarbeit in Geld, bekam aber keines. .