Das zum Meta-Konzern gehörende soziale Netzwerk Facebook muss laut einem Urteil des Hessischen Oberlandesgerichts Nutzerkonten abschalten, die nur der gezielten Verbreitung von Beleidigungen gegen einzelne Menschen dienen. In solchen Fällen liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, für die Facebook als sogenannte mittelbare Störerin hafte, entschied das Gericht. Betroffene hätten dann "ausnahmsweise" nicht nur Anspruch auf die Löschung entsprechender Äußerungen, sondern auf die Abschaltung des verantwortlichen Profils. (Az. 16 U 58/24) .