Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen der Zurückweisung eines syrischen Asylsuchenden verurteilt. Der Mann war 2018 am Tag seiner Ankunft in Deutschland zurück nach Griechenland abgeschoben worden. Dort wurde er mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert. Deutschland habe den Asylantrag des Syrers weder wie erforderlich geprüft noch sichergestellt, dass er in Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalten würde, erklärten die Richter. .