Die Verbraucherzentralen fordern auffälligere Hinweise, wenn Lebensmittel wie Süßigkeiten oder Aufbackwaren kleine Mengen Alkohol enthalten. Viele Verbraucher übersähen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste. "Auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden", forderte Stephanie Wetzel vom Bundesverband. "Versteckter" Alkohol finde sich häufig in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten, gelegentlich auch in Salatdressings, Feinkostsalaten und Konfitüren. .