Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst, wenn es nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts, so der BGH. Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe verkauften. (AZ: I ZR 16/24 u.a.) Birkenstock wollte erreichen, dass die Konkurrenten, u.a. Tchibo und shoe.com, ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage keinen Erfolg. Die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen. .