Wenn Medien einen Verdacht über eine Person erwecken, müssen sie dieser vor der Veröffentlichung die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen. Das gelte auch, wenn in der Vergangenheit Stellungnahmen abgelehnt worden waren, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar. Im konkreten Fall ging es um eine TV-Dokumentation über den Tod von Uwe Barschel. Der im Film porträtierte Agent hatte schon früher jede Stellungnahme abgelehnt, weshalb er zu den geplanten Inhalten nicht angehört worden war. .