Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbraucher besser gegen "Mogelpackungen" bei Produkten geschützt. Ist die Verpackung gerade mal zu zwei Dritteln gefüllt, ist dies irreführend und daher unzulässig, stellte der BGH in einem Urteil zu einer Tube Herrenwaschgel von L'Oréal klar. (Az. I ZR 43/23) Die Tube mit 100 ml Waschgel war in der Werbung auf dem Deckel stehend abgebildet. Der untere Teil ist transparent und der orangefarbene Inhalt sichtbar. Im oberen Teil ist die Tube silbern eingefärbt und der Inhalt - bzw. die Leere - daher nicht sichtbar. .