Angesichts der weltweiten IT-Panne hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass Schäden, die durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern entstehen, nach den GDV-Musterbedingungen nicht vom Versicherungsschutz einer Cyberversicherung umfasst sind, wenn dadurch Systeme der Kunden ausfallen. "Dieser Ausschluss dient dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Cyberversicherer im Fall eines Cyber- GAUs nicht zu gefährden", so der GDV. Noch könne zum Versicherungsschutz im konkreten Fall nichts gesagt werden. .