Der Europäische Gerichtshof hat europaweit geltende Grundsätze für den Abschuss von Wölfen festgelegt. Demnach dürfen die Tiere nur im absoluten Ausnahmefall abgeschossen werden. Wirtschaftliche Gründe allein reichen dafür nicht unbedingt aus. Anlass für das Verfahren war ein Wolf aus Österreich, der auf Almen in Tirol viele Schafe gerissen hatte. Die Tiroler Landesregierung genehmigte deshalb den Abschuss des Wolfes. Tierschutz- und Umweltorganisationen waren damit nicht einverstanden und klagten. .