Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans wird heute das Urteil des Landgerichts in Halle erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chef der AfD-Landespartei und - Landtagsfraktion vor, in der Rede wissentlich eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Höcke - früherer Geschichtslehrer - hat den Vorwurf der wissentlichen Verwendung zurückgewiesen. Ihm droht voraussichtlich maximal eine Geldstrafe. .