Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle ist einem Gerichtsurteil zufolge auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Treibstoff für den Weg zur Arbeit getankt werden soll. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe. Geklagt hatte eine Frau, die auf ihrem Weg zur Arbeit zunächst noch in die entgegengesetzte Richtung zu einer Tankstelle fuhr. Dabei stürzte sie bei einem Unfall und war danach wegen einer Knie- und Unterschenkelprellung mehrere Wochen arbeitsunfähig. .