Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werden Stimmen laut, schärfer gegen Gehwegparker vorzugehen. Die Deutsche Umwelthilfe rief dazu auf, falsch parkende Fahrzeuge mit Ordnungsgeld zu belegen oder auf Kosten der Fahrzeughalter abschleppen zu lassen. Das aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bordstein kann per Verkehrsschild gestattet werden. Oft wird es auch dort geduldet, wo es nicht erlaubt ist. Das BVerwG hatte geurteilt, dass Anwohner von der Kommune ein Handeln dagegen verlangen können, wenn die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. .