Nach der Abschiebung einer jesidischen Familie in den Irak trotz Aufhebung der Ausreisepflicht am selben Tag verteidigt das Brandenburger Innenministerium den Vorgang. Zum Zeitpunkt der Übergabe am Leipziger Flughafen hätten keine Informationen vorgelegen, die auf ein "Abschiebungshindernis" hätten schließen lassen, hieß es. Brandenburg sei nicht Adressat der Gerichtsentscheidung. Das Urteil fiel erst, nachdem der Flug bereits gestartet war. Pro Asyl fordert jetzt die Rückholung der Familie. .