Bayern verbietet seinen Behörden, Hochschulen und Schulen bestimmte Schreibweisen geschlechtersensibler Sprache. Innerhalb von Wörtern sind Zeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich (Gender-Gap) oder ein Punkt auf halber Buchstabenhöhe (Mediopunkt) nun ausdrücklich unzulässig. Das Kabinett in München änderte dafür die Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates. "Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen", teilte die Staatskanzlei weiter mit. .