Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) auch nach einer Prüfung keine Revision zugelassen. Der zuständige Senat wies eine Beschwerde der AfD ab. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Sache entscheiden. Das OVG erlaubte nach seinem Urteil im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und damit eine geheimdienstliche Beobachtung. .