Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen über "Remigration" rechtfertigt nach einem Gerichtsurteil noch keine außerordentliche Kündigung. Die von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen eine Mitarbeiterin des Umweltamts sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln laut einer Mitteilung. Die 64-Jährige hatte im November an dem Treffen teilgenommen, woraufhin die Stadt ihr wegen des Verstoßes gegen die Loyalitätspflicht kündigte. Allein aus der Teilnahme lasse sich aber nicht ableiten, dass die Frau mit den Inhalten übereinstimme, befand das Gericht. .