Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geklärt, wie lange Bankkunden unzulässig erhobene Kontogebühren zurückfordern dürfen. Es gelte die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, teilte der Elfte Zivilsenat in Karlsruhe mit. Dabei komme es nicht darauf an, wann die Kunden von der Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln erfuhren. (Az. XI ZR 45/24) Der BGH urteilte zu einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse. .