Laut Bundesverfassungsgericht ist die im Juni 2024 erfolgte Auslieferung einer mit Haftbefehl gesuchten non-binären Person nach Ungarn rechtswidrig. Das Berliner Kammergericht habe nicht ausreichend geprüft, welche Haftbedingungen die Person in Ungarn erwarten, so das Bundesverfassungsgericht. Sie soll 2023 mit weiteren Personen vermeintlich Rechtsextreme in Budapest angegriffen haben. Deutschland lieferte sie aus, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt hatte. .