Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute, ob kleinere Parteien eine bestimmte Zahl an Unterschriften für die Zulassung zur Bundestagswahl sammeln müssen. Die klagende Ökologisch-Demokratische Partei sieht die Rechte auf allgemeine und gleiche Wahl sowie auf auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Wahlzulassung jeweils einige Hundert bis 2.000 Unterschriften sammeln. .