Hält sich ein Fahrgast im Bus nicht gut genug fest, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied das Amtsgericht München. Im Stadtverkehr müsse jederzeit damit gerechnet werden, dass heftig gebremst werden müsse. Fahrgäste seien verpflichtet, sich jederzeit festen Stand zu verschaffen. Die Klage eines 76-Jährigen wurde abgewiesen. Er hatte in einem Linienbus einen Einkaufstrolley dabei gehabt und sich mit einer Hand an einer Haltestange festgehalten. Beim Sturz nach einer Vollbremsung erlitt er Prellungen an der Brustwirbelsäule und am Becken. .