Innenminister Dobrindt hat seinen verschärften Migrationskurs und die damit verbundenen Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen verteidigt Die Zurückweisungen erfolgten auf Basis von geltendem deutschen Recht in Form des Asylgesetzes. Auch das EU-Recht erlaube es Mitgliedsstaaten, zur "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" von EU-Regelungen abzuweichen. Dobrindt hatte am 7. Mai verstärkte Grenzkontrollen und Zurückweisungen angeordnet. Ausnahmen gelten etwa für Kinder, Schwangere und Kranke. .