Das Bundesverfassungsgericht hat einen erneuten Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem die heutige Abstimmung im Bundesrat gestoppt werden sollte. Damit kann das Votum über das milliardenschwere Schuldenpaket und eine nötige Änderung des Grundgesetzes wie geplant stattfinden. Die Grundgesetzänderung war bereits am Dienstag im Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden. Rechtskräftig wird der Beschluss aber erst nach der Zustimmung der Länderkammer. .