In Sachsen-Anhalt soll künftig der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren selbst vollstrecken. Bislang waren die Kommunen verantwortlich. Das Landeskabinett habe eine entsprechende Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes auf den Weg gebracht, teilte die Landesregierung in Magdeburg mit. Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge habe sich bei einem Teil der Kommunen als personalwirtschaftliche und finanzielle Belastung erwiesen, hieß es zur Begründung. .