Die Bundeskabinett hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die entsprechende Verordnung kam von Bundesarbeitsminister Heil. Die neue Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025. Bundestag und Bundesrat müssen sich nicht mehr damit befassen. Ziel sei es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um erfahrene und eingearbeitete Beschäftigte halten zu können, teilte Bundesarbeitsminister Heil mit. .