Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit zwei Verfassungsklagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese den Angaben nach als unzulässig. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das BSW die Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend begründet habe. Das BSW beklagte demnach das Fehlen eines Rechtsbehelfs zur sofortigen Neuauszählung sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln. .