Das jüngste Urteil gegen Alfons Schuhbeck ist rechtskräftig. Wie das Landgericht München I mitteilte, legten weder die Staatsanwaltschaft noch Schuhbecks Verteidiger in der abgelaufenen Frist Rechtsmittel ein. Das Gericht hatte den Star-Koch vor gut einer Woche wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Der Strafvollzug ist derzeit aus Gesundheitsgründen ausgesetzt: Schuhbeck leidet an Krebs und wird außerhalb des Gefängnisses behandelt. .