Im Streit um Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals einen Zinssatz für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um zwei Urteile der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit acht bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Dieser Referenzzinssatz habe einer revisionsrechtlichen Überprüfung des BGH standgehalten, so der elfte Zivilsenat. .