Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl wollten sie eine Neuauszählung der Stimmen erreichen. Das BSW war bei der Wahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und verpasste damit den Einzug in den Bundestag. Das BSW kann nach dem Feststellen des amtlichen Ergebnisses morgen Einspruch erheben. .