Der niederländische Kandidat beim Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist am Freitagabend auch von der zwei-ten Durchlaufprobe für das Finale ausgeschlossen worden. Das habe die europäische Rundfunkunion (EBU) beschlossen. Grund seien die weiteren Untersuchungen eines Vorfalls mit dem Musiker. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht. Die Jury-Abstimmung findet nach den Regeln des ESC immer bei der zweiten Generalprobe statt. Kleins Auftritt werde nun anhand seiner Leistung beim zweiten Halbfinale von Donnerstag bewertet. .