Ein 13-Jähriger darf von einer Ski-Freizeit ausgeschlossen werden, nachdem er sich an einem Feuer in der Schule beteiligt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Schüler habe demnach Papier in ein Feuer im Duschbereich einer Umkleidekabine geworfen, das zwei andere Schüler entfacht hatten. Dem Gericht zufolge gingen mit dem Feuer erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer einher. Die Beteiligung des 13-Jährigen an der Brandstiftung beeinträchtige die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erheblich. .