Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften zugestimmt. Die Neuregelung, die wesentliche Strukturen des Gerichts künftig in der Verfassung festschreibt, kann damit in Kraft treten. In der Verfassung festgeschrieben werden soll insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern. .