Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die gesetzliche Altersgrenze für Notare von 70 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der mündlichen Verhandlung wolle der Senat den tatsächlichen und rechtlichen Fragen nachgehen, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Ein ehemaliger Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der 71-Jährige sieht sich durch seinen zwangsweisen Ruhestand in seiner Berufsfreiheit verletzt. Die Altersgrenze sei nicht mehr verhältnismäßig, sagt er. .