Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz der Ampelkoalition tritt heute in Kraft. Einbürgerungen sind damit nach fünf Jahren möglich oder sogar schon nach drei Jahren. Im letzteren Fall gelten als Voraussetzungen gute Leistungen in Schule oder Job, sehr gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Zudem wird Mehrstaatigkeit zugelassen. Für ehemalige Gast- oder Vertragsarbeiter in der DDR gilt, dass sie zur Einbürgerung mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest mehr machen müssen. .