Nach Schäden durch Frost im Frühjahr können betroffene Obstbauern und Winzer in Deutschland bald EU-Hilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro beantragen. Bundesagrarminister Cem Özdemir unterzeichnete dazu eine Verordnung, die noch im November in Kraft treten soll. Zahlungen erhalten können laut Ministerium Betriebe mit einem Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent und einem Mindestschaden von 7.500 Euro. Anträge sollen bis 8.Januar gestellt werden können. Frostschäden gab es besonders in Ost- und Süddeutschland. .